Ist es automatisch der beste Weg, eine in die Jahre gekommene Seilbahnanlage durch eine neue zu ersetzen? Gibt es neben der Tatsache, die Neuinvestition finanziell nicht zu stemmen, weitere Gründe, etwa Nachhaltigkeit oder die Idee, mit Retro-Anlagen das Trend-Thema „Slow“ erlebbar zu machen? Diese und weitere Fragen ergründen wir im Trend Check-Interview mit TÜV SÜD Seilbahn-Experten Peter Hofer. TÜV SÜD verantwortet seit 70 Jahren Seilbahn-Prüfungen. Aktuell prüft das 15-köpfige Team rund 1800 Anlagen pro Jahr.

Seilbahnen International (SI): Jede Seilbahnanlage muss überprüft werden. Wie oft und was wird geprüft?

Peter Hofer (PH): In Betrieb befindliche Seilbahnen sind regelmäßig zu überprüfen. Details sind anhand von Vorschriften nach Ländern unterschiedlich. Wie oft und was geprüft wird, ist vom Alter bzw. den Betriebsstunden abhängig. Die Prüfung muss durch eine zugelassene Stelle, beispielsweise den TÜV SÜD, erfolgen. Dabei wird die Anlage in all ihren Facetten im ungünstigsten Beladungszustand gecheckt.

 

SI: Wie unterscheiden sich Prüfungen „junger“ Anlagen von Checks der Seilbahnen, die bereits einige Betriebs-Jahrzehnte am Buckel haben?

PH: Grundsätzlich gilt, je älter eine Anlage bzw. je mehr Betriebsstunden, desto kürzer sind die Prüfintervalle. Überdies gibt es Sonderfälle, wie den nicht mehr idealen Zustand des Seils (vermehrte Drahtbrüche), wo stark verkürzte Intervalle vorgeschrieben sind. Was wann zu prüfen ist, wird in Österreich durch die Seilbahnüberprüfungsverordnung vorgegeben. Zusätzlich gibt es eigene Hersteller-Prüfvorgaben.

 

SI: Was ist generell bei „alten“ Anlagen speziell zu bedenken und zu beachten?

PH: Trotz großer Erfahrung stoßen wir bei älteren Seilbahnen manchmal auf bisher nicht bekannte Verschleißerscheinungen. Das hat damit zu tun, dass es erst seit 2004 Zertifizierungsvorschriften von Seilbahnbauteilen gibt. Davor wurden oft nicht in Serie produzierte Einzelkomponenten verwendet.

Peter Hofer, TÜV SÜD – Seilbahntechnik, Real Estate, Industrieservice. www.tuvsud.com

SI: Ist einschätzbar, bis zu welchem Alter die Nutzung bestehender Anlagen sinnvoll ist, vorausgesetzt die Kapazität reicht aus?

PH: Anlagen sind von den Herstellern auf etwa 40 Jahre Betriebsdauer ausgerichtet. In Österreich ist seit 2024 eine Generalrevision für 40 Jahre alte Seilbahnen vorgeschrieben. Dabei muss technisch nachgerüstet und der Zustand aller Komponenten durch Zerlegung genau geprüft werden. Weitere 30 Jahre später ist die Generalrevision zu wiederholen.

 

SI: Was sind die Gründe, warum ältere Anlagen weiterbetrieben werden?

PH: Entscheidend ist die Frage, ob die jeweilige Seilbahn noch für die vorgesehene Nutzung geeignet ist. Deshalb sind Kapazitätsaspekte der häufigste Erneuerungsgrund.

 

SI: Spielen Nachhaltigkeitsüberlegungen beim Weiterbetreiben von Anlagen eine Rolle?

PH: Ja, die Nachhaltigkeit ist mehr denn je ein Thema. Eine Seilbahn, die man länger nutzt, verursacht einen geringeren CO2-Abdruck als eine neue. Überdies stellen wir fest, dass Seilbahn-Zweitnutzungen an einem anderen Standort häufiger vorkommen.

 

SI: Macht es beim Instandhalten einen Unterschied, ob eine Anlage jede Saison bzw. jeden Winter in Betrieb ist oder es mehrere Saisonen Stillstand gab?

PH: Stillstand – auch nur ein halbes Jahr oder Jahr – ist für mechanische Teile nicht ideal. Grundsätzliche Wartungsarbeiten sollten deshalb jedenfalls vorgenommen werden. Bei längerem Stillstand, etwa durch eine Insolvenz, braucht es vor der Wiederinbetriebnahme Wartungsarbeiten, eine technische Überprüfung und eine Konzessionserneuerung.

 

SI: Wie wirkt sich zusätzliche Sommernutzung auf Lebensdauer und Revisionszyklen aus?

PH: Wir sind überzeugt, dass sich die Seilbahn-Nutzung in den nächsten Jahren ändern wird. Insbesondere die Sommernutzung und damit die Gesamt-Betriebsstunden werden steigen. Das kann zu früher notwendigen Revisionsarbeiten und Überprüfungen führen.