Zwei Besucher, die im vergangenen August trotz striktem Verbots Aufkleber am Gipfelkreuz der Zugspitze hinterlassen haben, sind ein ganz aktuelles Beispiel nicht tolerierbarem Gästeverhaltens. Seit das legendäre Gipfelkreuz im Vorjahr mit viel Aufwand, inklusive Hubschraubertransport ins Tal, von zig Schichten Werbeaufkleben befreit und neu mit Blattgold überzogen wurde, hat es frei von Aufklebern zu bleiben. Am Kreuz Sticker oder Pickerln aller Art anzubringen demnach ist verboten und gilt als Sachbeschädigung. Argumentiert wird das Beklebe-Verbot am ausgesetzten, stark frequentierten Gipfel mit dem hohen Sicherheitsrisiko beim Anbringen sowie dem sich dabei zu fotografieren oder zu filmen.
Indoor-Gipfelkreuz als Lösung?
Zeitgleich mit der Sanierung des Kreuzes hat die Bayerischen Zugspitzbahn ein Indoor-Gipfelkreuz in der Bergstation platziert. Damit soll Berg-Unerfahrenen erspart werden, via Kurz-Klettersteig ab Bergstation auf den Gipfel zu steigen. „Wir bieten die gefahrlose Möglichkeit, Erinnerungsfotos mit der originalgetreuen Kreuz-Nachbildung zu machen. Ausdrücklich erlaubt ist hier, aber auch nur hier, das Anbringen von Aufklebern“, betont Laura Schaper von der Bayerischen Zugspitzbahn. Besagtes Indoor-Gipfelkreuz war den Klebesündern zu wenig. Vom Beklebe-Verbot ließen sie sich ebenfalls nicht abschrecken. Was folgte war eine kluge Reaktion der Bayerischen Zugspitzbahn via Social-Media, wo auch der Straftatbestand der Sachbeschädigung thematisiert wurde. „Auf das Posting hin haben sich die beiden Verantwortlichen bei uns gemeldet“, verrät Laura Schaper.
Verschiedenste Problembereiche
Die Palette möglichen Gästeverhaltens, das Seilbahn- und Skigebietsbetreiber vor Probleme stellt, ist vielfältig. Kaum angesprochen, doch nicht zu unterschätzen, sind zerstörerischer Vandalismus sowie Schwarzfahrer bzw. Skifahrer die Skipässe missbräuchlich verwenden. Regelmäßig Thema sind etwa auf der Zugspitze oder der Innsbrucker Nordkette, dass Wanderer bzw. Bergsteiger die letzte Seilbahnfahrt versäumen und teure Notbetriebsstunden, für die sie in der Folge aufkommen müssen, erzwingen.
Skifahrer, die für eine letzte Verbindungsabfahrt noch einmal hinauf auf den Berg müssen, sorgen etwa am Nassfeld, vor allem im Frühjahr, wenn die Tage länger werden, für Probleme. „Um zur Sonnenalpe Nassfeld/Passhöhe oder ins Tal abfahren zu können stellen zwei unserer Bahnen neuralgische Punkte dar. Kommt ein Skifahrer zu spät, suchen wir im Fall des Falles individuelle Lösungen“, erklärt Stefan Flaschberger, Prokurist und technischer Leiter der Bergbahnen Nassfeld Pramollo, der auch noch ein zweites Problem anspricht: „Pistengehen ist bei uns verboten. Wer trotz fehlender Erlaubnis die Pisten für den Aufstieg nützt, verhält sich wie ein Geisterfahrer auf der Autobahn. Mit dieser Argumentation versuchen wir bewusstseinsbildend zu wirken“, verrät Flaschberger.
Auch in Obertauern ist Pistengehen, das lange toleriert wurde, seit Winter 2025/26 verboten. Das Sicherheitsrisiko wurde zu groß. Die Ski-Sicherheit ist überhaupt eine Herzensangelegenheit von Klaus Steinlechner von der Tauernlift GmbH. „Man kann gar nicht genug unternehmen, um die Rücksichtname der Skifahrer untereinander und das Beachten der Pistenregeln zu fördern“, appeliert er.
Innovative Wege in Sachen Sicherheit werden seit Jahren am Kreischberg und im Lachtal beschritten: „Unter dem Motto ‚Gemeinsam.Sicher im Wintersport‘ arbeiten wir eng mit der Polizei des Bezirks Murau zusammen. Zentral ist die sichtbare Präsenz der Polizei im Skigebiet. Das erhöht das Sicherheitsgefühl, wirkt präventiv, etwa was Skidiebstähle betrifft und macht, sollte etwas passieren, die schnelle Unfallaufnahme möglich“, erläutert Karl Fussi von den Bergbahnen Kreischberg und Lachtal. Die Polizei kümmere sich, so der Bergbahner, überdies um die Verkehrslenkung während der An- bzw. Abreise. Von einer weiteren vielversprechenden Erfahrung berichtet Fussi überdies: „Wir laden zu ‚Coffee with Cops‘ in unsere Bergstation ein, um Skifahrer und Polizei miteinander ins Gespräch zu bringen.“






